Zur Zeit sind keine Wohnungen zu vermieten.

Die wbgm vermietet ihre Wohnungen gemäss den Statuten und darin festgelegten Grundsätzen, dabei sollen Grösse der Wohnungen und die Zahl der darin wohnenden Personen in einem angemessenen Verhältnis sein. Die Vergabe der Wohnung erfolgt unter Berücksichtigung der seitens des Vorstandes festgelegten Kriterien sowie mittels Vorstandentscheid. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird auch eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abgeschlossen.