Kreuzmatte

Modell der geplanten Wohnhäuser (rechts Haus wbgm)

Auf der Kreuzmatte planen die beiden Wohnbaugenossenschaften wbgm und lbgm zwei Wohnhäuser mit je 13 Wohnungen. Das Baugesuch für die Wohnhäuser wurde im Dezember 2018 bei der Gemeinde Meggen eingereicht. Dagegen sind Einsprachen eingegangen.

Der Gemeinderat hat am 10. Juli 2019 die Baubewilligung erteilt. Dagegen ist eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingegegangen. Nach dem Urteil des Kantonsgerichts vom 13. Oktober 2020 wurde eine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht teilt am 8. September 2021 mit, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wird. Begründet wird dies damit, dass es sich beim vorinstanzlichen Urteil um einen Teilentscheid handelt, da die Bewilligung des Umgebungsplans noch nicht erfolgt ist. Bis anhin musste ein Umgebungsplan vor Baubeginn genehmigt werden. Dieses Vorgehen bei Baugesuchen wurde durch die Gemeinde Meggen bisher so praktiziert.

Die neue Praxis des Bundesgerichts hatte nun zur Folge, dass der Umgebungsplan und weitere Unterlagen, entgegen der bisherigen Praxis, öffentlich aufgelegt werden mussten. Gegen den erneuten Entscheid des Gemeinderates vom 21. August 2024 wurde beim Verwaltungsgericht wiederum eine Beschwerde eingereicht. Das erneute Verfahren liegt nun gemeinsam mit dem Verfahren zur erschliessung der Kreuzmatte zur Beurteilung beim Kantonsgericht.

Die beiden Wohnhäuser sind Bestandteil des Gesamtprojekts Kreuzmatte. Dazu gehört auch die Kreuztrotte, welche 2018/19 durch die Einfache Gesellschaft Kreuztrotte umfassend restauriert, saniert und an Gewerbebetriebe und einen Verein vermietet wurde.
Mehr Infos. Hier
Einfache Gesellschaft Kreuztrotte. Hier

Sonnmattstrasse zweite Etappe

Die Wohnhäuser der beiden Wohnbaugenossenschafter wbgm und lbgm im Sentibühl in Meggen. Auf dem freien Grundstück sind drei weitere Wohnhäuser geplant. Bild: Google Map

Seit Jahren möchten die beiden Wohnbaugenossenschaften wbgm und lbgm die zwei Etappe Sonnmattstrasse realisieren. Das Projekt umfasst drei Mehrfamilienhäuser, zwei Häuser davon für die wbgm.

Aufgrund von Einsprachen wurde der Gestaltungsplan bei der Gemeinde im Jahr 2018 neu eingereicht. Dagegen ist erneut eine Sammeleinsprache eingegangen, welche nach dem Entscheid des Gemeinderates ans Kantonsgericht weitergezogen wurde. Das Kantonsgericht hat mit seinem Urteil vom 1. März 2022 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutgeheissen und der Entscheid des Gemeinderates vom Februar 2021 wurde aufgehoben.

Die beiden Wohnbaugenossenschaften werden das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.